Musiklexikon

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Taktarten

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Begriff Definition
Taktarten

Bei den Taktarten unterscheidet man zwischen einfachen geraden und einfachen ungeraden Taktarten sowie regelmäßigen und unregelmäßigen zusammengesetzten Taktarten.

Einfache gerade Taktarten haben zwei Grundschläge, wie z.B. 2/4 oder 2/2.

Einfache ungerade Taktarten haben drei Grundschläge, wie z.B. 3/4 oder 3/2.

Regelmäßig zusammengesetzte Taktarten lassen sich noch in folgende Taktarten aufteilen:
- Gerade zusammengesetzte Taktarten mit gerader Unterteilung sind z.B. 4/8, 4/4 oder 4/2.
- Gerade zusammengesetzte Taktarten mit ungerader Unterteilung sind z.B. 6/8 oder 6/4.
- Ungerade zusammengesetzte Taktarten mit ungerader Unterteilung sind z.B. 9/8.

Unregelmäßig zusammengesetzte Taktarten sind z.B. 5/4, 5/8 oder 7/8. Diese lassen sich meist in 2er und 3er Gruppen gliedern.

Hinweise auf die Zusammensetzung einer Taktart liefern meist die Gruppierung der Noten sowie die Balken über den achtel und sechzehntel Noten. Daraus lässt sich auch die Betonung der Noten ableiten.