Musiklexikon

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Takt

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Begriff Definition
Takt

Musikstücke werden mit Hilfe von Takten in meist gleichgroße Zeitabschnitte eingeteilt. Die einzelnen Takte werden durch Taktstriche abgegrenzt. Die Taktart wird durch zwei übereinander gestellte Zahlenwerte am Anfang des Musikstücks nach dem Notenschlüssel angegeben. Die obere Zahl gibt die Anzahl der Grundschläge und die untere Zahl den Wert der Grundschläge an.

Im obigen Beispiel bedeutet die Angabe 4/4 als vier Grundschläge mit Viertelnoten. Das ergibt in diesem Beispiel zusammen in einem Takt eine Dauer von einer ganzen Note. Das Notenbeispiel zeigt eine punktierte Viertelnote (= Viertel- plus Achtelnote) plus eine Achtelnote plus eine halbe Note. Zusammen ergibt dies vier Viertelnoten oder eine ganze Note. Vorhandene Pausen werden mitgezählt.

Bei einem 3/4-Takt ergibt die Summe der Noten und Pausen pro Takt drei Viertel-Schläge.

Häufige Taktarten sind beispielsweise 2/2, 2/4, 3/4 und 4/4. Es gibt aber auch 3/8, 6/8 und viele andere Taktarten. In manchen Musikstücken wechselt auch die Taktart. Die Taktart liefert auch Anhaltspunkte hinsichtlich der Betonung der Musikstücke. So liegt beispielsweise die Betonung beim 3/4 Takt auf dem ersten Schlag. Beim 4/4 Takt ist dagegen der erste Schlag stark und der dritte Schlag leicht betont. Die Betonungen lassen sich oftmals auch aus der Gruppierung der Noten in den Takten ableiten.

Ein 4/4-Takt wird auch häufig wie folgt dargestellt:

Bei einem Allabreve-Takt ist der Grundschlag eine halbe Note bei zwei Grundschlägen, was einem 2/2-Takt entspricht. Ein Allabreve-Takt wird wie folgt dargestellt:

Wie schnell die Noten bzw. Takte gepielt werden sollen lässt sich der Tempoangabe entnehmen. Siehe Eintrag Tempo.